Das Verfahren zwischen dem Deutschen Schachbund und dem Dresdner Schachverkäufer Dirk Jordan sollte am 27. September vom Tisch sein. Aber der Verkündungstermin vor dem Dresdner Landgericht fiel aus. Stattdessen soll am 18. Oktober eine Entscheidung fallen. Wie die aussieht? Man weiß es nicht.
Mit Sicherheit gilt, dass die Sachlage nicht so eindeutig ist, wie es sich der DSB vor Beginn des Verfahrens ausgemalt hatte. Denn selbst wenn die Nebenverträge Dirk Jordans mit Hotels während vergangener Amateurmeisterschaften nicht rechtens waren (und das waren sie wahrscheinlich nicht), erscheint den meisten beteiligten Juristen alles andere als klar zu sein, ob sich daraus Ansprüche des DSB an Jordan ableiten lassen, und wenn ja in welcher Höhe. Einen Anspruch in voller Höhe dessen, was Jordan per Nebenvertrag einnahm, hatten sie beim Schachbund anfangs als gegeben vorausgesetzt.
Der Richter soll zum Kompromiss gedrängt haben
Den juristischen Reigen eröffnet hatte vor Monaten ein Vergleichsangebot Jordans, der bereit war, einen fünfstelligen Betrag zu zahlen, sich aber nicht in die Bücher seiner Vereine schauen lassen wollte. Nur war genau das seitens des DSB Bedingung, um überhaupt die Höhe des Schadens abschätzen zu können. Und wenn Vergleich, dann nur sechsstellig, hieß es anfangs angesichts einer vermuteten Schadenssumme in mittlerer sechsstelliger Höhe. Der DSB lehnte das Angebot ab.
In den Monaten nach diesem ersten Scharmützel entpuppte sich die Angelegenheit aus DSB-Perspektive als vielschichtiger als zunächst angenommen. Beim ersten Gerichtstermin soll der Richter angesichts der unklaren Sachlage beide Seiten gedrängt haben, eine Vergleichslösung zu finden. Diese Botschaft schien anzukommen: In einer E-Mail des DSB-Präsidenten Ullrich Krause an die Verbandsspitze hieß es später, ein Vergleich sei noch nicht vom Tisch.
Tatsächlich ließen in der Folge die DSB-Anwälte den Jordan-Anwälten ein Vergleichsangebot des DSB zukommen – das diese prompt ablehnten. Unter anderem sollte sich Jordan verpflichten, keine Schachturniere mehr auszurichten. Nur ist das nun einmal wesentlicher Teil seiner Existenz. Zum Beispiel ist rund um den Tag der Deutschen Einheit gerade erst sein „Cup der deutschen Einheit“ mit gut 150 Teilnehmern zu Ende gegangen (etwa drei Mal so viele wie beim „Deutschland-Cup“ des DSB in unmittelbarer Nähe, der erschaffen worden war, um dem Turnierveranstalter Dirk Jordan Teilnehmer streitig zu machen).
Was nun? Auf Seiten des DSB soll die Gemengelage ambivalent sein. Die einen, dem Hörensagen nach die Mehrheit, wollen die Sache durchziehen und es auf einen Richterspruch ankommen lassen, so wie es von Beginn an geplant war. Die anderen plädieren dafür, nach den beiden gescheiterten Vergleichsversuchen nun einen Kompromiss anzustreben, mit dem beide Seiten leben können. Dem Vernehmen nach herrscht aber Funkstille zwischen beiden Seiten, sodass es am wahrscheinlichsten erscheint, dass am 18. Oktober der Richter die Sache klären muss.
(Der obige Text ist ein Auszug aus der Kolumne “Schachgezwitscher” in der kommenden Ausgabe der RochadeEuropa)
Diese Diskussion gehört doch eher zu diesem Beitrag. Zitat 1 Text Kalkowski: “Auch ihre Feststellung das der DSB einen Vergleich abgelehnt hat entspricht nicht der Wahrheit, hier bitte noch mal recherchieren.” Zitat Ende Zitat 2 Text Kalkowski: “Herr Jordan hat ein inakzeptables Angebot auch in Form von Bedingungen unterbreitet … Die Anwälte des DSB haben zu so einem Deal abgeraten.” Zitat Ende Also irgendwie widersprechen Sie sich da selbst. Es gab also ein Angebot, welches der DSB abgelehnt hat. Vor der Ablehnung wäre es natürlich schlauer gewesen erst mal zu verhandeln. Angebot bedeutet nicht, dass das auch das Verhandlungsergebnis ist.… Weiterlesen »
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[…] den Schein, er könne alles. Mit Ullrich Krause traf er auf jemanden, der unter der Belastung der Jordan-Affäre Verantwortung abgeben wollte. Krause glaubte nur zu gerne, dass dieser Schein der Wirklichkeit […]