Wer verteidigt die Rechte der Delinquenten?

Eine kontroverse Entscheidung ist derzeit die Disqualifikation der beiden Sieger im A-Turnier bei der DISAM, also der 1. Deutsche Internet-Schach-Amateuermeisterschaft, wie es typisch sperrig heißt. Leider versäumt es der Deutsche Schachbund erneut, ausreichende Transparenz bei einer Entscheidung herzustellen.

Selbst wenn dieses Turnier nur eine Erfindung in Zeiten der Corona-Krise ist. Der Deutsche Schachbund hat ein Turnier ausgeschrieben und ist damit alleinverantwortlich. Als Partner für die Umsetzung hat sich der Schachbund für einen kommerziellen Anbieter entschieden: den deutschen Marktführer und Infrastrukturanbieter Chessbase.

Dass Schachspieler gerne kostenlose Leistungen beziehen, ist seit jeher bekannt. Ein Turnier lässt sich aber nur mit einem gewissen Vorlauf organisieren und es ist auch im Vorfeld bereits sicherzustellen, dass kein Spieler unter fremder Identität auftritt. Wenn also Spieler einen Account bei dem Anbieter vorweisen müssen, dann ist das verständlich. Das war transparent und steht in der Ausschreibung – im Übrigen auch die geringen Kosten.

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Betrug bei der DISAM? Wie der DSB und Chessbase kommunizieren

Bei Chessbase findet sich vom hauseigenen Organisator Martin Fischer in seinem Artikel folgende kurze Passage zu dem Ereignis des Anstoßes:

»Leider blieb auch diese erfolgreiche Veranstaltung von den Gefahren der Online-Turniere, dem Spielen mit Engine-Unterstützung, nicht verschont. Die beiden Top-Platzierten des A-Finales wurden disqualifiziert und sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.«

Leider sind auch die Hinweise des Deutschen Schachbundes nicht detaillierter. Es werden eher Allgemeinplätze verwendet. Zum Cheating und zu den Problemen eines Onlineturniers im Besonderen:

»Die beiden erstplazierten Spieler wurden disqualifiziert, nachdem die Prüfsoftware bei der nachträglichen Analyse der Partien Alarm schlug.«

»Cheating ist im Onlineschach die Zuhilfenahme von Software für die Ermittlung des besten Zuges in einer Stellung. Um diesen Betrug festzustellen, läßt ChessBase zum einen während der Partie eine Prüfsoftware mitlaufen. Bei wichtigen Turnieren werden die Partien zudem im Nachhinein einer gründlichen Kontrolle unterzogen. Wenn die Übereinstimmung der gespielten mit den maschinell berechneten Zügen besonders hoch ist, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, das die Partie von einem oder beiden Spielern mit Hilfe einer Software gespielt wurde.«

»Zum anderen erhöht sich bei einer längeren Bedenkzeit die Gefahr des Betrugs durch die Zuhilfenahme einer Schachsoftware oder einer dritten Person. In den eigenen vier Wänden fühlen sich viele (zurecht) unbeobachtet und die Hemmschwelle für die Verwendung von Hilfe sinkt auf ein Minimum. Fernschachspieler, die bekanntlich mehrere Tage Zeit pro Zug haben, umgehen dieses Dilemma schon seit Jahrzehnten konsequent, indem jede Hilfe erlaubt ist! Früher waren das Theoriebücher und heute sind es Schachengines und das gewaltige, in elektronischen Datenbanken angesammelte Wissen.«

Was will uns der Schachbund damit sagen?

Glaubt uns, wir sind seriös und haben zwei Betrüger entlarvt. Das kann es nicht sein. Das ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit und es ist unfair gegenüber den zwei Ertappten.

“Überrascht von der Einfachheit der gegnerischen Fehler”: Thorsten Cmiel. | Foto: ChessBase

Es mag sogar gute Gründe geben, weshalb der Deutsche Schachbund und Chessbase hier nicht genauer informieren. Aber dann müsste man zumindest diese Gründe offenlegen. Was hat die Anti-Cheating-Software entdeckt? Was versteht der Deutsche Schachbund unter „gründlicher Kontrolle“? Tatsächlich gibt es geeignete Methoden, um eine zu große Nähe zu Engines beispielsweise zu entdecken. Und vermutlich gibt es in den Partien der vermeintlichen Cheater mehrere solcher Indizien. Es gibt sehr intelligente Prüfverfahren, so hat man mir es mal erklärt, auf die auch der Weltschachbund FIDE inzwischen zurückgreift. Gut so.

Vermutlich gibt es sogar viele gut nachvollziehbare Gründe der Anbieter von solchen Prüfverfahren, die Informationen dazu nicht breit öffentlich zu diskutieren und damit künftigen Betrügern im Wettlauf um Doping im Schach keine Handbreit zu helfen.

Die Rolle des DSB

Der Deutsche Schachbund als Veranstalter jedoch muss für größtmögliche Transparenz bei seinen Entscheidungen sorgen. Dazu gehört, im Zweifel ebenfalls die Rechte der „Gehängten“ zu berücksichtigen. Es ist nicht damit getan, die Namen aus der Liste der Sieger zu streichen.

Der Deutsche Schachbund muss dringend darüber aufklären, wie sich der zuständige Turnierleiter oder ein offizielles Gremium der Schachorganisation mit dem Thema konkret auseinander gesetzt hat. Hat man die Ergebnisse der Softwareprüfung hinterfragt? Mit welcher Genauigkeit lässt sich Betrug mit den eingesetzten Hilfsmitteln identifizieren? Wurden die Spieler von wem befragt, bevor das korrigierte Ergebnis veröffentlicht wurde? Gab es eine schriftliche Anhörung?

Ein Blick in die Ausschreibung bringt übrigens folgende Passage zutage:

»Während der Turnierteilnahme ist der Einsatz von Schach-Software für das Finden eines Zuges verboten. Ein Verstoß führt zum Turnierausschluss. Während des Spiels werden alle Partien von ChessBase durch eine mitlaufende Software überprüft. Kommt der jeweilige Turnierleiter auf Grund dieser Überprüfung zu der Überzeugung, dass mit Hilfe einer Engine gespielt wird, so entscheidet er über den Ausschluss des Spielers aus dem laufenden Turnier. Diese Entscheidung ist endgültig. Nach Abschluss des Turniers werden alle Partien noch einmal überprüft. Kommt der Turnierleiter auf Grund des Ergebnisses dieser Überprüfung zu der Überzeugung, dass mit Hilfe einer Engine gespielt wurde, so entscheidet er über einen Ausschluss aus dem Turnier. Diese Entscheidung ist endgültig.«

Die beiden „Täter“ sind also „endgültig“ disqualifiziert und können sich laut Ausschreibung nicht mehr dagegen wehren. Außer es findet sich ein streitbarer Rechtsanwalt, der die vermutliche Sinnlosigkeit dieser Passagen von der Endgültigkeit vor einem ordentlichen Gericht nachweist.

Ich habe mir inzwischen einige Partien der „Täter“ angesehen und war überrascht über die Qualität (Einfachheit) gegnerischer Fehler in manchen Partien. Es bleiben somit zumindest Zweifel.

Die beiden jugendlichen vermeintlichen Delinquenten haben Rechte und die gilt es in bester liberaler Tradition ebenfalls zu verteidigen. Auch wenn ich zumindest bislang nicht an ihre Unschuld glaube. Dem Deutschen Schachbund misstraue ich ebenfalls, mindestens solange das Präsidium das für den Schachbund inzwischen typische niedrige Transparenzniveau bei seinen Entscheidungen beibehält.

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DerKnipser
DerKnipser
4 Jahre zuvor

Als schachspielender Rechtsanwalt bin ich der Meinung, dass der Deutsche Schachbund im Fall der Fälle (mit Hilfe von Chessbase) die „Hosen runterlassen“ und präzise darlegen müsste, worin genau der Cheating-Vorwurf besteht. Die Darlegungs- und Beweislast liegt beim Veranstalter. Die beschuldigten Spieler müssen in die Lage versetzt werden, sich gegen die Vorwürfe verteidigen zu können. Und – natürlich sind solche Entscheidungen anfechtbar…

Werner Berger
Werner Berger
4 Jahre zuvor

Da es sich um eine Veranstaltung des Deutschen Schachbundes handelt, gelten die Vorschriften der Satzung und der Turnierordnung des DSB. Es steht den Delinquenten frei, die nach den genannten Regelungswerken einschlägigen Rechtsbehelfe zu ergreifen. Dem steht auch die angebliche “Endgültigkeit” der Turnierleiterentscheidung nicht entgegen, da eine Ausschreibung die insoweit vorrangigen Vorschriften der Bundesturnierordnung und der Satzung nicht außer Kraft zu setzen vermag.

Krennwurzn
Krennwurzn
4 Jahre zuvor

Auch ich schwanke zwischen “Teeren und Federn” und “Jugendsünden verzeihen”. Natürlich verabscheue ich als fairer Spieler Betrug! Aber liegt – trotz vieler Warnungen und Erfahrungen – nicht eine gewisse Mitschuld beim Veranstalter DSB, der aus der Geschichte nichts gelernt hat und hoffte, dass falscher Ehrgeiz bei einfacher technischer Umsetzung in den letzten 15 Jahren einfach verschwunden ist? Hätte man so etwas voraussehen können und die eigene Schachjugend und auch alle anderen vorab schützen müssen? Im Vorfeld wurden nur die Kritiker als neidische Nörgler und Miesmacher hingestellt und gejubelt wurde überschwänglich über die guten Teilnehmerzahlen. Ist das ein verantwortungsvoller Umgang eines… Weiterlesen »

Krennwurzn
Krennwurzn
4 Jahre zuvor

Aus Kreisen schachspielender Rechtsanwälte hört man hinter vorgehaltener Hand folgendes: Serverbetreiberstandardvorgehensweise Nummer 1: keine Gnade! Schritt 2: Anwaltsbrief – Reaktion keine oder siehe Nummer 1 Schritt 3: Klage einreichen – Reaktion: Vergleich inklusive Schwanzeinzug des Serverbetreibers Warum könnte das so sein? Das Risiko auch mit der noch so ausgefeilten Anticheatingsoftware vor Gericht zu scheitern ist zu hoch – das hat bis jetzt noch kein Serverbetreiber meines Wissens riskiert. Serverbetreiber wollen Härte zeigen – gute Mundpropaganda – das wirkt besser als jede technische Maßnahme. Die RA haben auch keine Freude – wenig Geld für einigen Aufwand – und sofern sie mit… Weiterlesen »

Gerold
Gerold
4 Jahre zuvor

Sobald die beiden Joungster stark genug sind, wird ihnen diese Jungendsünde selbstverständlich vergeben werden. Dann werden sie überall unhinterfragt als vorbildliche deutsche Hoffnung herumgereicht. Hat man alles schon gesehen. Ihr seid doch alle nur naiditsch auf die beiden Hoffnungsträger…
Wer Sarkasmus findet, darf ihn gerne behalten.

grubengeist
grubengeist
4 Jahre zuvor

Internet-Schach ist mittlerweile der Traum eines jeden Berufsinquisitors. Da waren ja die Hexenprozesse im Mittelalter Musterbeispiele für Rechtsstaatlichkeit! Ankläger, Richter und Vollstrecker in Personalunion gibt es in dieser Ausprägung wohl nur beim Cheating-Kreuzzug, zumal man Niemandem Rechenschaft schuldig ist, keine Beweise vorlegen muss und nichts erklären muss. Kafka lässt grüßen!

Ulric Thiede
Ulric Thiede
4 Jahre zuvor

die Darlegung von Krennwurz ist schlüssig und leuchtet mir als Rechtsanwalt durchaus ein. Frage mich aber, ob die Prüfsoftware nicht in der Lage ist, nachweislich zu belegen, in welchem ELO-Bereich die nachkontrollierten Spiele des Verdächtigen abgewickelt wurden, und liegt dieser deutlich höher als der aktuelle ELO-Bereich des Spielers, dann spricht doch viel für eine unerlaubte Software-Nutzung, oder? .

Werner Berger
Werner Berger
4 Jahre zuvor

Der schachspielende Anwalt kann das nachvollziehen, ob aber auch der nicht schachspielende Richter?!

Krennwurzn
Krennwurzn
4 Jahre zuvor

Gibt es eigentlich schon Reaktionen der Vereine der disqualifizierten Spieler?

Ein Turnier-Schachspieler
Ein Turnier-Schachspieler
4 Jahre zuvor

Für die beiden Delinquenten, deren Rechte verteidigt werden müssen, kann man nur hoffen, dass diese an einen Anwalt geraten, der von “Sportrecht” etwas Ahnung hat. Sonst kann es teuer werden – in Form von Gebühren. Denn dieser Anwalt (oder auch Anwältin ) braucht vom Schach nichts zu verstehen (wäre vielleicht sogar besser) um zu erkennen, das es sich hier um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters handelt. Das einzige, was ChessBase und der DSB im Streitfall darlegen und ggf. beweisen müssen, dass ihre Prüfsoftware grundsätzlich geeignet ist und in diesem Fall angeschlagen hat, so dass der Turnierleiter nicht anlasslos entschieden hat. Das… Weiterlesen »

Rainer Wagner
Rainer Wagner
4 Jahre zuvor

Ich finde, das einfachste Cheating beim Online-Schach wäre doch, wenn ein starker Spieler a) einfach einen Fremdaccount nutzt, hat da eigtl. schon mal einer dran gedacht. Man könnte ja mal z.B. schauen was der Spieler für Eröffnungen im Turnierschach und welche im Online-Blitz spielt, wenn man Zweifel hat. b) ich bin Baujahr 1962 – mir erschliesst sich das nicht so ganz wie man bei der DISAM verwendeten Zeit 3 plus 2 pro Zug ein Schachprogramm sinnvoll nutzen kann um zu betrügen. Kann man das nicht auch einfach an der pro Zug verwendeten Zeit ablesen, ob ein Betrug höchstgradig wahrscheinlich ist… Weiterlesen »

Krennwurzn
Krennwurzn
4 Jahre zuvor

@Rainer Wagner

Also jeder der schneller lesen kann als Variantenrechnen ist beim Cheating im Vorteil. Der Mythos der Mausakrobatik und kürzeren Bedenkzeiten ist schon seit den Nullerjahren busted! – also fast von Anfang an 😉

Eine Quelle: https://www.schach-welt.de/BLOG/blog/betrugmythbusting

Hier ein Link zu einem Klassiker:
https://www.youtube.com/watch?time_continue=22&v=BuIcG4FnUD0&feature=emb_logo

Krennwurzn
Krennwurzn
4 Jahre zuvor

Wenn Du schneller lesen kannst als Variantenrechnen, dann hast als Cheater Vorteil – es gibt genügend Software dafür – aber der Mythos Cheater müssen Mausakrobaten sein, hält sich schon ewig.

Walter Rädler
Walter Rädler
4 Jahre zuvor

Das Problem ist meiner Meinung nach das Turnierformat. Stell dir vor, es gäbe Deutsche Marathonmeisterschaften für Leute, die die 42 Kilometer zwischen 3 und 4 Stunden, zwischen 4 und 5 Stunden, zwischen 5 und 6 Stunden sowie zwischen 6 und 7 Stunden laufen. Jeder sagt, das ist doof und deswegen macht das keiner! Beim Schach sollte es die Turniere weiterhin geben, aber der Name muss geändert werden, denn es ist ein Etikettenschwindel. Ohne den Titel Deutscher Meisterschaft wird das Turnier lockerer. MIt DWZ 1750 kann man nicht Deutscher Meister sein, (außer evtl. in der Jugend U8 oder u10. Auch ich… Weiterlesen »