Rüdersdorf vs. Schachbundesliga
Zitat von Conrad Schormann am 12. Juli 2024, 18:58 UhrDer SV Glück Auf Rüdersdorf versucht weiterhin, auf dem Rechtsweg in die Bundesliga zu kommen. Nachdem das Oberlandesgericht Brandenburg die Klage der Rüdersdorfer zurückgewiesen hatte (siehe dieser Bericht), steht nun im Protokoll der Bundesligaversammlung, der Verein habe beim OLG beantragt, das Verfahren fortzuführen.
Der Fall hat das Interesse des Rechtsanwalts Jens Ferner aus Alsdorf geweckt, der in seinem Blog ausführlich darauf eingeht. "Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Vereinsautonomie und den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und Teilnahme an sportlichen Wettbewerben auf", schreibt Ferner:
https://www.ferner-alsdorf.de/spielberechtigung-eines-schachvereins-in-der-1-schach-bundesliga/
Zusammenfassung (AI):
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschied am 28. Mai 2024, dass ein Schachverein nicht in die 1. Schach-Bundesliga aufgenommen wird. Der Kläger hatte seine Aufnahme und Spielberechtigung für die Saison 2023/24 gefordert, nachdem ihm dies aufgrund nicht fristgerechter Erklärungen und fehlender Kaution verweigert worden war. Das Gericht bestätigte die Vereinsautonomie und stellte fest, dass die Satzungsanforderungen des Verbandes gerechtfertigt sind und nicht diskriminierend wirken. Zudem mangelte es an einem Verfügungsgrund, da die Saison bereits begonnen hatte. Mündliche Absprachen und Fristverlängerungen müssen schriftlich bestätigt werden, um rechtswirksam zu sein.
Der Autor bewertet die Entscheidung als klar und nachvollziehbar. Er betont, dass die Einhaltung satzungsmäßiger Vorgaben entscheidend für die Mitgliedschaft in Sportverbänden ist und die Ablehnung des Vereins somit rechtmäßig war.
Der SV Glück Auf Rüdersdorf versucht weiterhin, auf dem Rechtsweg in die Bundesliga zu kommen. Nachdem das Oberlandesgericht Brandenburg die Klage der Rüdersdorfer zurückgewiesen hatte (siehe dieser Bericht), steht nun im Protokoll der Bundesligaversammlung, der Verein habe beim OLG beantragt, das Verfahren fortzuführen.
Der Fall hat das Interesse des Rechtsanwalts Jens Ferner aus Alsdorf geweckt, der in seinem Blog ausführlich darauf eingeht. "Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Vereinsautonomie und den Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und Teilnahme an sportlichen Wettbewerben auf", schreibt Ferner:
Spielberechtigung eines Schachvereins in der 1. Schach-Bundesliga
Zusammenfassung (AI):
Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschied am 28. Mai 2024, dass ein Schachverein nicht in die 1. Schach-Bundesliga aufgenommen wird. Der Kläger hatte seine Aufnahme und Spielberechtigung für die Saison 2023/24 gefordert, nachdem ihm dies aufgrund nicht fristgerechter Erklärungen und fehlender Kaution verweigert worden war. Das Gericht bestätigte die Vereinsautonomie und stellte fest, dass die Satzungsanforderungen des Verbandes gerechtfertigt sind und nicht diskriminierend wirken. Zudem mangelte es an einem Verfügungsgrund, da die Saison bereits begonnen hatte. Mündliche Absprachen und Fristverlängerungen müssen schriftlich bestätigt werden, um rechtswirksam zu sein.
Der Autor bewertet die Entscheidung als klar und nachvollziehbar. Er betont, dass die Einhaltung satzungsmäßiger Vorgaben entscheidend für die Mitgliedschaft in Sportverbänden ist und die Ablehnung des Vereins somit rechtmäßig war.