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Der Fernschachbund, bald eine Autokratie?
Conrad Schormann@harrylagman
4.808 Beiträge
#1 · 10. Dezember 2022, 14:14
Zitat von Conrad Schormann am 10. Dezember 2022, 14:14 UhrDie Mitglieder des Deutschen Fernschachbunds haben jetzt ein gepfeffertes Schreiben in ihrem Posteingang gefunden. Die Absender:
Dr. Uwe Staroske – Präsident des Deutschen Fernschachbundes e.V. 2011 – 2016, 2020
Uwe Bekemann – PR-Manager des Deutschen Fernschachbundes e.V. 2006 – 2016, Geschäftsführer 2017 – 2020
Horst Wilshusen, Turnierleiter des Deutschen Fernschachbundes e.V. seit 2018
Zur Mitgliederversammlung am 10. Dezember teilt das Trio mit:
In tiefer Sorge um den Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V. bzw. um den Fortbestand als offener, demokratisch geführter, alle Mitglieder einender Verein wenden wir uns im Vorfeld der Mitgliederversammlung 2022 an seine Mitglieder, soweit uns dies bis heute möglich geworden ist.
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung 2022 haben wir Präsident Manfred Scheiba um eine aktuelle Mitgliederliste gebeten, um – zusammen mit weiteren Vereinsmitgliedern – einen gemeinsamen Antrag an die Mitgliederversammlung 2022 zu stellen bzw. ein Mitgliederbegehren zu organisieren. Diesem Anliegen wurde von Präsident Manfred Scheiba bis heute nicht entsprochen.
1. Die für den 10. Dezember 2022 angesetzte Mitgliederversammlung 2022 des Deutschen Fernschachbundes
e.V. ist erneut satzungswidrig organisiert worden und deshalb werden die Beschlüsse keine Rechtskraft erlangen.
§ 7 Vereinssatzung legt zwingend fest, wie virtuelle Mitgliederversammlungen stattzufinden haben. Diesen Festlegungen entspricht die Organisation der Versammlung am 10. Dezember 2022 nicht, die Verfehlungen in der Organisation sind schwerwiegend.
2. Zum Tagesordnungspunkt 10 „Antrag Satzungsänderung“: Der vorgestellte Entwurf ist laienhaft erstellt worden und weist sehr bedenkliche (im Grunde autokratische) Züge auf. Wir verweisen darauf, dass beabsichtigte Inhalte dazu führen würden, dass die Rechte der Mitglieder bei einer entsprechenden Beschlussfassung stark beschnitten würden, auch hinsichtlich der Entscheidungen über Mitgliederversammlungen. Wir verweisen weiter darauf, dass vorgesehene Inhalte die Ausübung der Meinungsfreiheit im Deutschen Fernschachbund e.V. weiter beschneiden würden und jede Kritik ersticken würden.
Es werden auch Änderungen zur Satzung vorgeschlagen, die einzeln rechtswidrig sind.
Für Satzungsänderungen vorgeschriebene Formvorschriften werden schwerwiegend verletzt.
Darüber hinaus erscheint uns die gewählte Vorgehensweise auch aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus – also ohne Betrachtung der spezifischen Regelungen der Vereinssatzung – als bedenklich. Das derzeit dringendste Problem stellt die Besetzung von 4 vakanten Vorstandsämtern (dies entspricht 80 % aller Vorstandsposten) und damit auch die Wiederherstellung der Arbeits- und Beschlussfähigkeit des Vorstandes dar. Weshalb wird die geplante Mitgliederversammlung mit derart vielen, größtenteils bedenklichen, teilweise rechtswidrigen Anträgen zu Satzungsänderungen verknüpft, statt sich auf das zu konzentrieren, was zwingend notwendig ist (unter anderem Wiederbesetzung des Vorstandes, Erledigung der noch offenen Aufgabe, siehe Punkt 4)?
3. Wir weisen darauf hin, dass die Tagesordnung, soweit die Aufnahme von Punkten eines Vorstandsbeschlusses bedarf, auch deshalb satzungswidrig zustande gekommen ist, weil der Vorstand aktuell nicht beschlussfähig ist.
Der Revisionsbericht ist satzungs-/rechtswidrig, weil er nicht von 2 Revisoren gefertigt worden ist und die Amtszeit des als Revisor tätig gewordenen Mitglieds abgelaufen war.
4. Wir weisen darauf hin, dass die Mitgliederversammlung noch über offene Punkte zu entscheiden hat (Anträge im Vorfeld der ungültigen MV 2021 (u.a. zur Abwahl des Präsidenten) und über die Entlastung des früheren Vorstandes für 2020).
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf den Vorstandsbeschluss Nr. 16 vom 31.3.2022 hin. Seinerzeit hat der Vorstand mit der Zustimmung des Präsidenten beschlossen, in der (folgenden) MV die Beschlüsse aus der MV 2021 erneut zu behandeln und eine schriftliche Stimmabgabe für die Online-MV zu ermöglichen.
5. Wir kündigen an, einen alternativen Mitgliederrat zu organisieren, der konstruktiv Einfluss auf die weitere Gestaltung und Entwicklung des Deutschen Fernschachbundes e.V. nehmen will. Wir laden zur Unterstützung und Mitwirkung ein und bieten hierfür eine spezielle E-Mail-Adresse an. Diese ist:
bdf-mitgliederkreis@gmx.de.
Da die für den 10. Dezember 2022 organisierte Mitgliederversammlung schwerwiegend rechtswidrig ist, zu keinen wirksamen Beschlüssen führen wird und in dieser Form nur juristische Auseinandersetzungen verursachen wird, die der Deutsche Fernschachbund e.V. nicht erfolgreich bestehen werden kann, sollte die Versammlung erneut abgesagt werden. Es sollte dann umgehend eine rechtmäßige und somit auch satzungsgemäße Mitgliederversammlung organisiert werden.
Wir gehen allerdings nicht davon aus, dass Präsident Manfred Scheiba die Mitgliederversammlung 2022 absagen wird. Juristische Auseinandersetzungen können auch dadurch vermieden werden, dass alle gestellten Anträge abgelehnt werden. Dies gilt auch für die Wahlen.
Wir wollen, dass der Deutsche Fernschachbund e.V. wieder zu einer Einheit wird, in dem allen Mitgliedern die Möglichkeit und das Recht zur Teilhabe gewährt bleibt. Wir wollen, dass niemand von den ureigenen wichtigen Entscheidungen im Verein ausgeschlossen wird, weil er beispielsweise nicht an Online-Versammlungen teilnehmen möchte oder kann. Wir wollen, dass der Deutsche Fernschachbund e.V. wieder ein Verein wird, in dem die Meinungsfreiheit ungestört ausgeübt werden kann und der Verein seine Mitglieder dabei unterstützt. Und wir wollen, dass alle Veröffentlichungen des Deutschen Fernschachbundes e.V. wieder den Grundsätzen der Offenheit, Ehrlichkeit, Angemessenheit und Objektivität entsprechen.
Die Mitglieder des Deutschen Fernschachbunds haben jetzt ein gepfeffertes Schreiben in ihrem Posteingang gefunden. Die Absender:
Dr. Uwe Staroske – Präsident des Deutschen Fernschachbundes e.V. 2011 – 2016, 2020
Uwe Bekemann – PR-Manager des Deutschen Fernschachbundes e.V. 2006 – 2016, Geschäftsführer 2017 – 2020
Horst Wilshusen, Turnierleiter des Deutschen Fernschachbundes e.V. seit 2018
Uwe Bekemann – PR-Manager des Deutschen Fernschachbundes e.V. 2006 – 2016, Geschäftsführer 2017 – 2020
Horst Wilshusen, Turnierleiter des Deutschen Fernschachbundes e.V. seit 2018
Zur Mitgliederversammlung am 10. Dezember teilt das Trio mit:
In tiefer Sorge um den Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V. bzw. um den Fortbestand als offener, demokratisch geführter, alle Mitglieder einender Verein wenden wir uns im Vorfeld der Mitgliederversammlung 2022 an seine Mitglieder, soweit uns dies bis heute möglich geworden ist.
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung 2022 haben wir Präsident Manfred Scheiba um eine aktuelle Mitgliederliste gebeten, um – zusammen mit weiteren Vereinsmitgliedern – einen gemeinsamen Antrag an die Mitgliederversammlung 2022 zu stellen bzw. ein Mitgliederbegehren zu organisieren. Diesem Anliegen wurde von Präsident Manfred Scheiba bis heute nicht entsprochen.
1. Die für den 10. Dezember 2022 angesetzte Mitgliederversammlung 2022 des Deutschen Fernschachbundes
e.V. ist erneut satzungswidrig organisiert worden und deshalb werden die Beschlüsse keine Rechtskraft erlangen.
§ 7 Vereinssatzung legt zwingend fest, wie virtuelle Mitgliederversammlungen stattzufinden haben. Diesen Festlegungen entspricht die Organisation der Versammlung am 10. Dezember 2022 nicht, die Verfehlungen in der Organisation sind schwerwiegend.
2. Zum Tagesordnungspunkt 10 „Antrag Satzungsänderung“: Der vorgestellte Entwurf ist laienhaft erstellt worden und weist sehr bedenkliche (im Grunde autokratische) Züge auf. Wir verweisen darauf, dass beabsichtigte Inhalte dazu führen würden, dass die Rechte der Mitglieder bei einer entsprechenden Beschlussfassung stark beschnitten würden, auch hinsichtlich der Entscheidungen über Mitgliederversammlungen. Wir verweisen weiter darauf, dass vorgesehene Inhalte die Ausübung der Meinungsfreiheit im Deutschen Fernschachbund e.V. weiter beschneiden würden und jede Kritik ersticken würden.
Es werden auch Änderungen zur Satzung vorgeschlagen, die einzeln rechtswidrig sind.
Für Satzungsänderungen vorgeschriebene Formvorschriften werden schwerwiegend verletzt.
Darüber hinaus erscheint uns die gewählte Vorgehensweise auch aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus – also ohne Betrachtung der spezifischen Regelungen der Vereinssatzung – als bedenklich. Das derzeit dringendste Problem stellt die Besetzung von 4 vakanten Vorstandsämtern (dies entspricht 80 % aller Vorstandsposten) und damit auch die Wiederherstellung der Arbeits- und Beschlussfähigkeit des Vorstandes dar. Weshalb wird die geplante Mitgliederversammlung mit derart vielen, größtenteils bedenklichen, teilweise rechtswidrigen Anträgen zu Satzungsänderungen verknüpft, statt sich auf das zu konzentrieren, was zwingend notwendig ist (unter anderem Wiederbesetzung des Vorstandes, Erledigung der noch offenen Aufgabe, siehe Punkt 4)?
3. Wir weisen darauf hin, dass die Tagesordnung, soweit die Aufnahme von Punkten eines Vorstandsbeschlusses bedarf, auch deshalb satzungswidrig zustande gekommen ist, weil der Vorstand aktuell nicht beschlussfähig ist.
Der Revisionsbericht ist satzungs-/rechtswidrig, weil er nicht von 2 Revisoren gefertigt worden ist und die Amtszeit des als Revisor tätig gewordenen Mitglieds abgelaufen war.
4. Wir weisen darauf hin, dass die Mitgliederversammlung noch über offene Punkte zu entscheiden hat (Anträge im Vorfeld der ungültigen MV 2021 (u.a. zur Abwahl des Präsidenten) und über die Entlastung des früheren Vorstandes für 2020).
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf den Vorstandsbeschluss Nr. 16 vom 31.3.2022 hin. Seinerzeit hat der Vorstand mit der Zustimmung des Präsidenten beschlossen, in der (folgenden) MV die Beschlüsse aus der MV 2021 erneut zu behandeln und eine schriftliche Stimmabgabe für die Online-MV zu ermöglichen.
5. Wir kündigen an, einen alternativen Mitgliederrat zu organisieren, der konstruktiv Einfluss auf die weitere Gestaltung und Entwicklung des Deutschen Fernschachbundes e.V. nehmen will. Wir laden zur Unterstützung und Mitwirkung ein und bieten hierfür eine spezielle E-Mail-Adresse an. Diese ist:
bdf-mitgliederkreis@gmx.de.
Da die für den 10. Dezember 2022 organisierte Mitgliederversammlung schwerwiegend rechtswidrig ist, zu keinen wirksamen Beschlüssen führen wird und in dieser Form nur juristische Auseinandersetzungen verursachen wird, die der Deutsche Fernschachbund e.V. nicht erfolgreich bestehen werden kann, sollte die Versammlung erneut abgesagt werden. Es sollte dann umgehend eine rechtmäßige und somit auch satzungsgemäße Mitgliederversammlung organisiert werden.
Wir gehen allerdings nicht davon aus, dass Präsident Manfred Scheiba die Mitgliederversammlung 2022 absagen wird. Juristische Auseinandersetzungen können auch dadurch vermieden werden, dass alle gestellten Anträge abgelehnt werden. Dies gilt auch für die Wahlen.
Wir wollen, dass der Deutsche Fernschachbund e.V. wieder zu einer Einheit wird, in dem allen Mitgliedern die Möglichkeit und das Recht zur Teilhabe gewährt bleibt. Wir wollen, dass niemand von den ureigenen wichtigen Entscheidungen im Verein ausgeschlossen wird, weil er beispielsweise nicht an Online-Versammlungen teilnehmen möchte oder kann. Wir wollen, dass der Deutsche Fernschachbund e.V. wieder ein Verein wird, in dem die Meinungsfreiheit ungestört ausgeübt werden kann und der Verein seine Mitglieder dabei unterstützt. Und wir wollen, dass alle Veröffentlichungen des Deutschen Fernschachbundes e.V. wieder den Grundsätzen der Offenheit, Ehrlichkeit, Angemessenheit und Objektivität entsprechen.
In tiefer Sorge um den Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V. bzw. um den Fortbestand als offener, demokratisch geführter, alle Mitglieder einender Verein wenden wir uns im Vorfeld der Mitgliederversammlung 2022 an seine Mitglieder, soweit uns dies bis heute möglich geworden ist.
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung 2022 haben wir Präsident Manfred Scheiba um eine aktuelle Mitgliederliste gebeten, um – zusammen mit weiteren Vereinsmitgliedern – einen gemeinsamen Antrag an die Mitgliederversammlung 2022 zu stellen bzw. ein Mitgliederbegehren zu organisieren. Diesem Anliegen wurde von Präsident Manfred Scheiba bis heute nicht entsprochen.
1. Die für den 10. Dezember 2022 angesetzte Mitgliederversammlung 2022 des Deutschen Fernschachbundes
e.V. ist erneut satzungswidrig organisiert worden und deshalb werden die Beschlüsse keine Rechtskraft erlangen.
§ 7 Vereinssatzung legt zwingend fest, wie virtuelle Mitgliederversammlungen stattzufinden haben. Diesen Festlegungen entspricht die Organisation der Versammlung am 10. Dezember 2022 nicht, die Verfehlungen in der Organisation sind schwerwiegend.
2. Zum Tagesordnungspunkt 10 „Antrag Satzungsänderung“: Der vorgestellte Entwurf ist laienhaft erstellt worden und weist sehr bedenkliche (im Grunde autokratische) Züge auf. Wir verweisen darauf, dass beabsichtigte Inhalte dazu führen würden, dass die Rechte der Mitglieder bei einer entsprechenden Beschlussfassung stark beschnitten würden, auch hinsichtlich der Entscheidungen über Mitgliederversammlungen. Wir verweisen weiter darauf, dass vorgesehene Inhalte die Ausübung der Meinungsfreiheit im Deutschen Fernschachbund e.V. weiter beschneiden würden und jede Kritik ersticken würden.
Es werden auch Änderungen zur Satzung vorgeschlagen, die einzeln rechtswidrig sind.
Für Satzungsänderungen vorgeschriebene Formvorschriften werden schwerwiegend verletzt.
Darüber hinaus erscheint uns die gewählte Vorgehensweise auch aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus – also ohne Betrachtung der spezifischen Regelungen der Vereinssatzung – als bedenklich. Das derzeit dringendste Problem stellt die Besetzung von 4 vakanten Vorstandsämtern (dies entspricht 80 % aller Vorstandsposten) und damit auch die Wiederherstellung der Arbeits- und Beschlussfähigkeit des Vorstandes dar. Weshalb wird die geplante Mitgliederversammlung mit derart vielen, größtenteils bedenklichen, teilweise rechtswidrigen Anträgen zu Satzungsänderungen verknüpft, statt sich auf das zu konzentrieren, was zwingend notwendig ist (unter anderem Wiederbesetzung des Vorstandes, Erledigung der noch offenen Aufgabe, siehe Punkt 4)?
3. Wir weisen darauf hin, dass die Tagesordnung, soweit die Aufnahme von Punkten eines Vorstandsbeschlusses bedarf, auch deshalb satzungswidrig zustande gekommen ist, weil der Vorstand aktuell nicht beschlussfähig ist.
Der Revisionsbericht ist satzungs-/rechtswidrig, weil er nicht von 2 Revisoren gefertigt worden ist und die Amtszeit des als Revisor tätig gewordenen Mitglieds abgelaufen war.
4. Wir weisen darauf hin, dass die Mitgliederversammlung noch über offene Punkte zu entscheiden hat (Anträge im Vorfeld der ungültigen MV 2021 (u.a. zur Abwahl des Präsidenten) und über die Entlastung des früheren Vorstandes für 2020).
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf den Vorstandsbeschluss Nr. 16 vom 31.3.2022 hin. Seinerzeit hat der Vorstand mit der Zustimmung des Präsidenten beschlossen, in der (folgenden) MV die Beschlüsse aus der MV 2021 erneut zu behandeln und eine schriftliche Stimmabgabe für die Online-MV zu ermöglichen.
5. Wir kündigen an, einen alternativen Mitgliederrat zu organisieren, der konstruktiv Einfluss auf die weitere Gestaltung und Entwicklung des Deutschen Fernschachbundes e.V. nehmen will. Wir laden zur Unterstützung und Mitwirkung ein und bieten hierfür eine spezielle E-Mail-Adresse an. Diese ist:
bdf-mitgliederkreis@gmx.de.
Da die für den 10. Dezember 2022 organisierte Mitgliederversammlung schwerwiegend rechtswidrig ist, zu keinen wirksamen Beschlüssen führen wird und in dieser Form nur juristische Auseinandersetzungen verursachen wird, die der Deutsche Fernschachbund e.V. nicht erfolgreich bestehen werden kann, sollte die Versammlung erneut abgesagt werden. Es sollte dann umgehend eine rechtmäßige und somit auch satzungsgemäße Mitgliederversammlung organisiert werden.
Wir gehen allerdings nicht davon aus, dass Präsident Manfred Scheiba die Mitgliederversammlung 2022 absagen wird. Juristische Auseinandersetzungen können auch dadurch vermieden werden, dass alle gestellten Anträge abgelehnt werden. Dies gilt auch für die Wahlen.
Wir wollen, dass der Deutsche Fernschachbund e.V. wieder zu einer Einheit wird, in dem allen Mitgliedern die Möglichkeit und das Recht zur Teilhabe gewährt bleibt. Wir wollen, dass niemand von den ureigenen wichtigen Entscheidungen im Verein ausgeschlossen wird, weil er beispielsweise nicht an Online-Versammlungen teilnehmen möchte oder kann. Wir wollen, dass der Deutsche Fernschachbund e.V. wieder ein Verein wird, in dem die Meinungsfreiheit ungestört ausgeübt werden kann und der Verein seine Mitglieder dabei unterstützt. Und wir wollen, dass alle Veröffentlichungen des Deutschen Fernschachbundes e.V. wieder den Grundsätzen der Offenheit, Ehrlichkeit, Angemessenheit und Objektivität entsprechen.
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