Bundesturniergericht

Höchstes Sportgericht des Deutschen Schachbunds. Hob in einem 2026 bekannt gewordenen Grundsatzurteil die gegen einen minderjährigen Spieler empfohlene Cheating-Sanktion auf, weil für ihn die nötige Rechtsgrundlage fehlte: Er war kein direktes DSB-Mitglied, zudem bezog die Turnierausschreibung die DSB-Anti-Cheating-Regeln nicht ein.