Thomas Strobl
Bundesrechtsberater des DSB. Kam im März 2026 zu dem Ergebnis, ein Antrag mehrerer Landesverbände auf einen außerordentlichen Kongress sei unzulässig – eine Rechtsauffassung, der das DSB-Schiedsgericht wenig später widersprach.
Bundesrechtsberater des DSB. Kam im März 2026 zu dem Ergebnis, ein Antrag mehrerer Landesverbände auf einen außerordentlichen Kongress sei unzulässig – eine Rechtsauffassung, der das DSB-Schiedsgericht wenig später widersprach.
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