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Zitat von Spieler77 am 15. Juni 2021, 12:53 Uhr

danke für die ausführliche Antwort!

wie ich schon geschrieben habe, das OLG Saarbrücken sieht es anders. ...

Ilja Rosmann

Die Mitglieder sind in der Satzung benannt und dem DSB entsprechend beigetreten.

Es geht also nicht um Nichtmitglieder.

In Saarbrücken ging es um Mitglieder eines anderen Verbandes, die nicht gleichzeitig Mitglieder des beklagten Verbandes waren.

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Sie müssen auch nur die Überschrift Ihres verlinkten Textes lesen: Kein Stimmrecht für Nichtmitglieder

Alle genannten Stimmberechtigten sind Mitglieder im DSB oder Vertreter eines Mitgliedsverbandes und nicht nur Mitglieder eines angegliederten Verbandes.

@ Klaus Zachmann

Klaus, ich bin bei Ihnen, "die Mitglieder sind in der Satzung benannt..." § 4 der Satzung sieht als natürliche Personen "nur" die Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder des Bundes vor. Da ist keine Rede von Referenten, Präsidiumsmitgliedern, Delegierten, etc. Wie passt das denn zusammen?

Gruß

Ilja Rosmann

Die Landesverbände und sonstige Organisationen sind nun mal Mitglieder im DSB. Von daher sind dessen Vertreter (Vorsitzende und Delegierte) auf der DSB-MV stimmberechtigt (siehe auch § 14).

DSB-Referenten und DSB-Präsidiumsmitglieder sind stimmberechtigt, weil diese von der DSB-MV gewählt wurden. Sie sind also nicht stimmberechtigt, weil sie Mitglieder eines anderen Verbandes sind.

Zitat von Spieler77 am 15. Juni 2021, 18:19 Uhr

... § 4 der Satzung sieht als natürliche Personen "nur" die Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder des Bundes vor. Da ist keine Rede von Referenten, Präsidiumsmitgliedern, Delegierten, etc. Wie passt das denn zusammen?

Gruß

Ilja Rosmann

Doch, in der Satzung ist ausdrücklich die Rede von den benannten natürlichen Personen. Die Satzung besteht nicht nur aus §4. Im § 4 werden die Mitglieder des DSB benannt, richtig. In den nachfolgenden Paragraphen werden die in § 4 benannten Mitglieder definiert: § 5 definiert, was ein Landesverband gemäß § 4 (1) 1.a) ist. In § 5 (2) ist ausdrücklich benannt, dass jeder Schachverein/jede Schachabteilung, der/die irgendeinem so definierten Landesverband angehört und die einzelnen Personen, die Mitglieder in diesem/dieser Schachverein/Schachabteilung sind, auch "... mittelbar auch Mitglieder des Bundes ..." sind. (der DSB bezeichnet sich in seiner Satzung als "Bund").
Mittelbare Mitgliedschaft bedeutet, dass man über die Mitgliedschaft in einem Verein, der einem Verband angehört (und der Verband eventuell einem Dachverband, so wie der DSB einer ist), indirekt Mitglied in diesem Verband (respektive Dachverband) ist. Diese indirekte Mitgliedschaft ist aber keine solche wie im Verein, in dem man ja an Vereinssitzungen mit Stimm- und Rederecht teilnehmen darf und Beitrag entrichten muss. Was Beitragspflicht angeht: Natürliche Personen haben keine Beitragspflicht gegenüber dem DSB - dieser erhebt gar keinen Beitrag von natürlichen Personen, sondern von seinen Mitgliedsorganisationen (Landesverbände, sonstige Mitgliedsorganisationen). Der Landesverband erhebt Beitrag von seinen Vereinen (eventuell, falls so gegliedert, von den Unterverbänden ihres Landesverbandes und diese dann von den Vereinen). Die Vereine erheben Mitgliedsbeitrag von ihren direkten Mitgliedern, den natürlichen Personen. Genauso kann ein Vereinsmitglied, die natürliche Person, eben nicht mit Stimm- und Rederecht an der Mitgliederversammlung des DSB (dem Bundekongress) teilnehmen (dieses Recht hat man einfach nicht, weil man ja kein direktes Mitglied in diesem e.V. ist). Dieses Recht entsteht erst dann, wenn das direkte Mitglied Landesverband die natürliche Person als Delegierten benennt. Mit dieser Benennung ist die natürliche Person ein(e) autorisierte(r) Vertreter(in) des Landesverbandes im Bundeskongress und hat dann sogar die Pflicht, als solche autorisierte Person am Bundeskongress teilzunehmen und ihren Landesverband zu vertreten.
In den Paragraphen 6 bis 8 werden dann sonstige Schachorganisationen, der Weg zu Ehrenmitglied/Ehrenpräsident als höchsten Auszeichnungsmöglichkeiten des DSB, und die Deutsche Schachjugend definiert.
Soweit zu den Mitgliedschaften und dem Weg zum Teilnahme- und Stimmrecht im Bundeskongress für die Mitglieder des DSB.
Der Bundeskongress ist, wie schon mal erwähnt, als oberstes Organ des DSB eine Delegiertenversammlung (oder "Vertreterversammlung"). Die Satzung eines Vereins oder Verbandes muss bestimmen, wie sich dieses oberste Organ als oberstes Entscheidungsgremium zusammensetzt - das steht in DSB-Satzung § 14. Dort sind Präsidium und die entsprechenden Referenten/Funktionsträger ausdrücklich benannt. Was ja auch unbedingt Sinn macht: Sie führen die tägliche Arbeit aus, müssen für diese vor dem Bundeskongress berichten und sich rechtfertigen. Das Stimmrecht dieser Personen ist völlig in Ordnung: sie haben den notwendigen Sachverstand für ihr Arbeitsgebiet (und logischerweise ist dieses Stimmrecht für Entlastungen und Wahlen ausgeschlossen). Für die Wahl in ein solches Amt beim DSB muss man nicht einmal Mitglied in einem Schachverein/Schachabteilung sein, jedenfalls fand ich keine deratige Formulierung. Man ist einfach "Kraft Amtes" Mitglied des Bundeskogresses als oberstem Organ des DSB.

Hinsichtlich Stimmrechten ist beim DSB also alles in Ordnung.

Bevor wir hier zum Thema noch ewig weiterdiskutieren empfehle ich, die Satzung des DSB zu nehmen und ggf. meine Erläuterungen, damit zum Anwalt zu gehen. Ich bin überzeugt davon, dass Anwälte alles als richtig bestätigen werden. Für mich selbst ist zu diesem Thema hier also Ende der Diskussionsteilnahme - soll heißen: dies war meine letzte Eintragung zum Thema.

Zitat von Guido Springer am 16. Juni 2021, 14:16 Uhr
Bevor wir hier zum Thema noch ewig weiterdiskutieren empfehle ich, die Satzung des DSB zu nehmen und ggf. meine Erläuterungen, damit zum Anwalt zu gehen. Ich bin überzeugt davon, dass Anwälte alles als richtig bestätigen werden. Für mich selbst ist zu diesem Thema hier also Ende der Diskussionsteilnahme - soll heißen: dies war meine letzte Eintragung zum Thema.
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=> 3 Anwälte => 4 Meinungen => und der Richter liefert dann die 5 Meinung und bei einer Revision hat man eventuell die 6. Meinung 🙂
Von daher erweitert der Gang zum Anwalt/Gericht zwar den Horizont (man sammelt neue Erfahrungen), aber ob diese Erfahrungen nützlich sind, ist eine andere Frage.
Und die Sache mit der mittelbaren Mitgliedschaft gilt nur für Vereinsmitglieder, die einen Antrag auf Spielgenehmigung unterschrieben haben und bisher nicht gekündigt haben.
Alle anderen Vereinsmitglieder haben mit dem DSB persönlich keine juristische Verbindung, zumindest bei uns.
Aber auch hierzu gibt es sicherlich selbst unter ausgebildete Juristen unterschiedliche Meinungen. 🙂

Auf jeden fall hat der Kongress gezeigt das es nicht um das wohl des Schachsports geht.

Die Verlierer des Kongresses ist die Basis. 

 

Zitat von Peter Kalkowski am 17. Juni 2021, 2:00 Uhr

Auf jeden fall hat der Kongress gezeigt das es nicht um das wohl des Schachsports geht.

Die Verlierer des Kongresses ist die Basis. 

 

Das ist leider zu einem großen Teil richtig.

Zitat von Walter Raedler am 14. Juni 2021, 21:31 Uhr

Wir haben jetzt viele interessante Funktionäre, die zwei Neuzugänge in der Vorstandschaft mit Ralph Alt und Gulsana Barpiyeva sind sehr vielversprechend, Olga Birkholz hat als Vizepräsidentin Verbandsentwicklung auch ein sehr großes Wissen. 

...

Ich wünsche mir, dass alle Ehrenamtlichen von der Geschäftsstelle nach Kräften unterstützt werden, Der Hund soll wieder mit dem Schwanz wedeln und nicht umgekehrt!  

Mhmmm...

Ist das "große Wissen" für die so wichtige Verbandsentwicklung etwas konkreter zu belegen?

Was qualifiziert eine "Kandidatin ohne heißes Thema" und ohne Ergebnisse aus den letzten beiden Jahren im Präsidium (die Wertung im Video bei youtube) am Ende für die positive Einschätzung im Video und hier?
Aber wollen wir positiv denken und auf eine bessere Zukunft mit und dank den vier jetzigen Mitgliedern des Präsidiums hoffen.
 
Auch in der Zusammenarbeit mit "der Geschäftsstelle" - das vermutlich ewige Thema "Ehrenamt / Hauptamt" ist besser in einem neuen Beitrag zu behandeln.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zitat von Silvio am 17. Juni 2021, 14:22 Uhr

Ist das "große Wissen" für die so wichtige Verbandsentwicklung etwas konkreter zu belegen?

Was qualifiziert eine "Kandidatin ohne heißes Thema" und ohne Ergebnisse aus den letzten beiden Jahren im Präsidium (die Wertung im Video bei youtube) am Ende für die positive Einschätzung im Video und hier?

Ich habe Olga Birkholz bei dem Mädchen- und Frauenkongress in Weimar kennengelernt.

https://www.deutsche-schachjugend.de/news/2019/maedchen-und-frauenkongress-in-weimar-von-dsb-und-dsj/

Sie hat auf jeden Fall bessere Umgangsformen und ist nicht so komisch wie manche Herren im DSB.

Als Anregung für ein neues Thema im Forum: gescheiterte Beitragsordnung inkl. Alternativ-Antrag auf dem DSB-Kongress

Ich bin gerne bereit über die Hintergründe zu informieren, damit aus "Unverständlich" zumindest "Klarheit" wird:

https://www.badischer-schachverband.de/news/index.php?shownews=12511

Letztlich lag es auch nicht am Willen des DSB, sondern am Interesse der Mehrheit der Landesverbände.

Im Wesentlichen ist das auch nur eine relativ einfache Rechnung von Preis/Leistungs-Verhhältnis. 🙂

Zitat von Klaus Zachmann am 14. Juni 2021, 22:00 Uhr

Ich sehe das auch so, die beiden Damen haben das sehr gut hinbekommen und werden uns sicherlich weiterhin positiv überraschen. ?

Ja besonders Kandidatin Verbandsentwicklung hat ein Statement gehalten das nur für geübte Ohren bei hoher Konzentration zu entwirren war. Als Kandidatin für ein Spitzenamt sehr mutig. 

Irgendwann hat sie sich in rage geredet und ich vernahm nur Ullrich,Ullrich Ullrich. Hinter jedem Ullrich verwirrende Worte ohne Zusammenhang. 

Dass umschwenken von einem auf dem anderen Posten kommt bei mir nicht gut an. Nach dem Motto kann kein Rindfleisch verkaufen dann verkaufe ich Kaugummi. Hat sie nicht gesagt das sie nur für das Präsidentenamt kandidiert. Für mich ist sie eher ein Spielball der Politik die nichts eigenes auf die Füße brachten.  

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