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Fusion mit Württemberg: Widerstand in Baden

Baden, Württemberg und das F-Wort

Von Bernd Breidohr, Schachbezirk Karlsruhe, kursiert dieses Rundschreiben:

Fusion mit Württemberg

Liebe Schachfreunde,

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bitte leitet diese E-Mail an eure Delegierten im Bezirk weiter.

Bevor ich zum eigentlichen Inhalt meiner nachfolgende E-Mail komme noch etwas zum Lächeln:

Es geht um folgenden Text im Neuen SiB auf Seite 11 mit der Überschrift „Neue DSB-Beiträge“!

Der dritte Satz lautet

  • Für uns in Baden ist dies ein durchgehender Kostenpunkt, der direkt in den Beitragsrechnungen an die Vereine einbezogen wird.

Ob die Kassenwerte und die Mitglieder der einzelnen Vereine darüber lachen können, dürfte fraglich sein.

Vor einigen Tagen hatte ich eine Brandmail bzgl. der von unserem Präsidium und Württemberg geplanten Fusion in Baden verbreitet.

Wer diese nicht erhalten hat sie aber noch haben möchte, bitte ich sich zu melden damit ich sie ihm dann noch zukommen lasse.

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Jetzt möchte ich das Augenmerk zunächst auf die beigefügten Anlagen aus den diesjährigen Verbandstagsmaterialien richten.

Die verbreitete Tagessordnung ist eigentlich unwirksam, da es sich um die Tagesordnung des Verbandstags 2022 handelt. Auch handelt es sich nicht um die Festhalle Hotben sondern um die Festhalle Horben.

Ich verkneife mir eine Meinung dazu und überlasse das den jeweiligen Betrachtern. So etwas hätte ich nicht unterschrieben!

Es handelt sich um den TOP 18 bzgl. der Einrichtung eines Arbeitskreises zur Ermittlung von Synergieeffekten zwischen den Landesverbänden von Baden und Württemberg.

Aufhorchen lässt der Antrag in TOP 17!

Es ist ein Antrag des Präsidenten und nicht des Präsidiums der da lautet:

  • Antrag des Präsidenten zur Aufnahme von Gesprächen mit dem Schachverband Württemberg mit dem Ziel der Ablösung beider Verbände durch einen gemeinsamen Landesverband bis 2027.

Das hier verwendete Kunstwort Ablösung kennt unsere Satzung nicht. Es ist also vermutlich unzulässig über etwas abzustimmen was nicht im Einklang mit unserer Satzung steht. Im Zweifelsfall wird das ein Gericht klären.

Bemerkenswert ist zudem, dass es kein Antrag des Präsidiums ist sondern des Präsidenten. Kann es sein, dass Teile des Präsidiums, möglicherweise sogar die Mehrheit, nicht hinter diesem Antrag stehen? Also möglicherweise ein Alleingang unseres Präsidenten?

Eine weitere Frage ist, ob dies möglicherweise eine Missachtung des § 24.1 unsere Satzung ist?

Schwer vorstellbar, dass ein Gericht dem Kunstwort Ablösung folgt.

Egal wie man was benennt oder macht:

Letztendlich läuft es auf die Auflösung unseres Verbandes gem. § 24 unserer Satzung hinaus.

Das Kunstwort Ablösung dient also offensichtlich dazu den Mitgliedern des Badischen Schachverbands Sand in die Augen zu streuen um sie nicht mit der harten Realität einer Auflösung unseres Verbandes zu konfrontieren.

Lieber Herr Präsident Uwe Pfenning,

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lieber Uwe,

verwende bitte Worte und/oder Formulierungen die sich in unserer Satzung wiederfinden. Zum Beispiel Auflösung statt Ablösung.

Und warum soll der Verbandstag 2023 diesen Arbeitskreis beschließen bzw. warum hat es nicht der Verbandstag 2022 beschlossen der nach dem 5. März 2022 lag (16.7.2022!!!)?

Und wenn überhaupt irgendwelche Synergieeffekte geprüft werden sollen dann müsste

vorher

das wie schales Bier angepriesene und möglicherweise vergiftete angeführte Konzeptpapier erst einmal vorliegen.

Bevor überhaupt irgendwelche Verhandlungen und was sonst noch erfolgen, muss zunächst einmal dieses ominöse Konzeptpapier vorliegen damit unsere Vereine in Baden überhaupt wissen, was wer hier eigentlich plant bzw. was so in unserem Verband vorgeht.

Möglicherweise sind dann die Fusionspläne des Präsidiums bzw. Präsidenten bereits obsolet!

Was hat dieser Arbeitskreis eigentlich bisher geleistet und was legt er auf dem kommenden Verbandstag vor?

Sorry. Er wurde ja nicht einmal vom Verbandstag 2022 beschlossen, geschweige denn gibt es überhaupt Mitglieder.

Es sind schließlich bis zum Verbandstag 2023 1 ¼ Jahre seit dem 5. März 2022 vergangen und der Verbandstag 2023 hätte eigentlich das Recht etwas über Synergieeffekte zu erfahren. Na ja, dass nichts oder zu wenig passiert kennen wir aus der Vergangenheit unter dem Begriff Hängepartie.

Nur so am Rande: wer ist oder kommt eigentlich in diesen Arbeitskreis oder sind die Namen geheim? Und sind da auch Personen die gg. eine Fusion sind oder nur „handverlesene Personen“ die für eine Fusion sind? Dann steht das Ergebnis eigentlich schon fest. Wenn keine Gegner der Fusion bereit sind in diesen Arbeitskreis zu gehen, wäre ich als ultimo Ratio Lösung bereit diesem Arbeitskreis anzugehören.

In den Tagesordnungspunkten 1 bis 18 ist nichts zu finden!

Zurück zum Top 18.

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Die rot unterlegte Begründung ist interessant.

Dort steht, dass der Schachverband Württemberg offen eine Fusion mit Baden anstrebt.

Das kann er ja, aber es gehören zwei dazu.

Allerdings hat es den Anschein, dass Württemberg bereits willfährige Personen in Baden rekrutiert hat die das noch unterstützen!

Der Badische Schachverband strebt keine Fusion an, wie es richtigerweise in der Begründung steht. Die Anzahl der Befürworter und der Gegner ist nicht feststellbar.

Nehme ich die Rückmeldungen auf meine Brandmail als Maßstab sieht das so aus:

Neben den vielen Zustimmungen gegen eine Fusion stehen dem 4 Gegenstimmen entgegen. Wobei Gegenstimmen eigentlich falsch ist. Sie schlüsseln sich wie folgt auf:

Zwei dieser Gegenstimmen haben nur so von Beleidigungen getrieft die zudem noch fast identisch waren was bei mir die Vermutung weckt, dass sie zwischen diesen beiden Personen abgesprochen war.

Interessant war von diesen vier Stimmen eine Gegenstimme. Sie kam aus „Badisch Sibirien“ wo der Schreiber sich Vorteile für seinen Verein bei einer Fusion verspricht.

Dafür aber den ganzen Verband zu opfern und Württemberg einzuverleiben?

Ein merkwürdiges Ansinnen.

Ich habe ihm empfohlen einen Antrag an den Verbandstag zu stellen um als Verein nach Württemberg übertreten zu können nach dem Motto – Reisende soll man nicht aufhalten. In der Vergangenheit habe ich von badischen Schachvereinen zudem gehört, dass sie froh wären weil sie dann nicht mehr die weite Reise nach „Badisch Sibirien“ zu Wettkämpfen antreten müssten.

In der Tat wäre es eine interessante Überlegung Vereinen den freiwilligen Übertritt nach Württemberg zu ermöglichen. Sie müssten dann unterschreiben, unwiderruflich nicht mehr zum Badischen Schachverband zurückzukommen.

Das hätte Synergieeffekte!

Der eine wäre, dass diese Vereine das bekommen was sie wollen. Also die Mitgliedschaft in Württemberg.

Der andere wäre, dass Baden diese Vereine los wäre und wieder Ruhe einkehren würde.

Wirklich interessant war eine andere der beiden Gegenstimmen die sachlich war.

Zunächst sollten einmal die Fusionsgelüste von Württemberg und ihren badischen Helfern gestoppt werden.

2024 sind neue Präsidiumswahlen. Es bleibt zu hoffen, dass ein neues Präsidium den Fusionsspuk dann beendet.

Keinesfalls dürfen wir es dem jetzigen Präsidenten überlassen über eine Findungskommission Nachfolger zu suchen. Braucht es nicht, da es schon mindestens eine interessierte Person gibt die natürlich nicht genannt werden möchte.

Jetzt ist es wichtig, dass die Delegierten auf dem kommenden Verbandstag 2023 dem Präsidium respektive dem Präsidenten die gelbe Karte zeigen.

Das Präsidium sollte zunächst einmal seiner Pflicht nachkommen Satzungsänderungen sofort nach einem Verbandstagsbeschluss dies dem zuständigen Gericht zu melden.

Das ist seine Pflicht!

Ich werde nach dem Verbandstag das zuständige Gericht (vermutlich das Amtsgericht Mannheim – Registergericht –, 68149 Mannheim) anschreiben mit der Bitte mir den dort vorliegenden Sachstand mitzuteilen.

Noch etwas Grundlegendes zur Satzung:

Im Protokoll des Verbandstags vom 16.7.2022 Seite 5 bis 6 wurde über einen Antrag beschlossen der die Rechte des Verbandstags und seiner Mitglieder gem. § 23 der Satzung aushebelt.

Es geht um den Vorratsbeschluss der absolut unnötig ist. Es hat den Anschein, dass die Folgen nicht erkannt oder berücksichtigt wurden.

Er basiert im Wesentlich auf angeblich folgende Aussagen der Finanzbehörden und des Badischen Sportbundes Nord die da lauten:

Der Badische Sportbund Nord rät bei Satzungsänderungen zu einem Vorratsbeschluss, der den Vorstand ermächtigt, vom Amtsgericht bzw. den Finanzbehörden geforderte Umformulierungen der Satzung beschließen zu dürfen.

Die Antragssteller (wer sind diese?) möchten in der Formulierung des Vorratsbeschlusses allerdings nicht das Präsidium, sondern das erweiterte Präsidium zu dieser Handlung ermächtigen und stellen auch eine höhere Anforderung an die Zustimmung, nämlich drei Viertel der abgegebenen Stimmen im erweiterten Präsidium und nicht nur zwei Drittel, wie beim Verbandstag.

Wortlaut des Vorratsbeschlusses:

Sollten Änderungen der Satzung aufgrund von Beanstandungen des Registergerichtes bzw. Finanzamtes notwendig sein, wird das erweiterte Präsidium ermächtigt, in einer eigens dafür einberufenen Sitzung die notwendige Änderung der Satzung zu beschließen, damit eine Eintragung der Neufassung ins Vereinsregister erfolgen kann. Hierfür ist eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen im erweiterten Präsidium erforderlich. Die Mitglieder des Badischen Schachverbandes sind von dem Beschluss unverzüglich über den Internetauftritt des Badischen Schachverbandes in Kenntnis zu setzen, auf gleichen Wege dann von der erfolgten Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister.

Der Vorratsbeschluss zu den Satzungsänderungen wurde mit 49 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen

Würde das Bestand haben, würde diese Regelung bedeuten, dass unser höchstes Organ was nach der Satzung § 08 Organe des BSV a) der Verbandstag ist, daran (theoretisch) nichts mehr ändern können.

Änderungswünsche des Sportbunds und der Finanzbehörden sind keine endgültigen Entscheidungen sondern lediglich Wünsche, da dagegen noch Klage bei den zuständigen Gerichten notfalls möglich ist. Und diesen Weg sollten wir offenhalten und nicht per se verhindern.

Rechte des Verbandstags dürfen nicht delegiert werden, weder an den erweiterten Vorstand noch jemand anderes.

Und das hat unter juristischer Betrachtung seinen Grund. Auch weil jedes Mitglied des Verbandstags in seinen satzungsgemäßen Rechten eingeschränkt würde.

Er, der Verbandstag, könnte, und das ist gravierend, vermutlich nicht mehr den Rechtsweg einschlagen.

Sollten Änderungen der Satzung aufgrund von Beanstandungen des Registergerichtes bzw. von Finanzbehörden aus deren Sicht notwendig sein, hat das Zeit bis zum nächsten Verbandstag. Dieser hat dann die Möglichkeit diesen zuzustimmen, sie zu verwerfen oder Klage zu erheben.

Immer und ohne jegliche Ausnahme!

Es hat den Anschein, dass sich mit der Änderung irgendjemand etwas versprochen hat, was absolut unsinnig ist.

Könnte das auch der Grund sein, dass ab 2015 keine Satzungsänderungen dem zuständigen Gericht gemeldet wurden?

Wenn der Sportbund bzw. irgendwelche Finanzbehörden irgendetwas moniert und Änderungen wünschen, haben wir in unserer Demokratie die zuständigen Gerichte die wir anrufen können.

Und die haben in der Vergangenheit in anlogen Fällen Institutionen wie beispielsweise die Finanzbehörden schon mehrfach zurückgepfiffen und anders geurteilt.

Und das ist in einer Demokratie wie bei uns auch gut so.

Die Verlagerung von Satzungsänderungen vom Verbandstag auf das erweiterte Präsidium muss daher umgehend rückgängig gemacht werden.

Es wäre ein Verstoß gg. unsere Satzung da diese eine solche Möglichkeit nicht vorsieht!

Auf Seite 22 der Einladung steht weiterhin merkwürdigerweise ein Antrag von Thomas Wiedmann des Schachverbands Württemberg zu „irgendeiner“ Turnierordnung. Darüber darf auf dem Verbandstag nicht abgestimmt werden, weil Württemberg kein Antragsrecht beim badischen Schachverband hat.

Wäre das so, könnte er gleich einen Antrag auf Auflösung unseres Verbandes stellen.

Das der Badische Schachverband und der Schachverband Württemberg nicht zusammengehören zeigen uns andere Sportverbände.

Und die sind nicht schlauer als wir, wissen aber genau, warum sie keine Fusion wollen.

Und wenn irgendjemand Druck bezüglich einer Fusion ausüben sollte ist anzumerken, dass dies inakzeptabel ist. Und das ist sehr moderat ausgedrückt!

Gegen eine Zwangsfusion spricht erstens, dass es einen Bestandsschutz gibt und zweitens gibt es andere Verbände die eine Fusion auch ablehnen.

Starke Verbände mit enormem politischem Einfluss.

Platt gesprochen, alles nur Einschüchterungsversuche.

Wer bis hier gelesen hat, sollte auch noch den Rest lesen. Ich wollte eigentlich nicht darauf eingehen glaube aber, dass es notwendig ist.

Immer wieder wurde die Politik ins Spiel gebracht und dass diese uns irgendwann zu einer Fusion zwingen könnte. Wem nur ein wenig über das Innenleben der Politik bzw. der Parteien bekannt ist dem ist klar, dass diese im Moment ganz andere Probleme hat/haben als sich ein weiteres Problem durch eine Einflussnahme im Sport bezüglich einer Fusion der Sportverbände von Württemberg und Baden einzuhandeln. Wichtiger als die Frage, ob die Schachverbände von Württemberg und Baden fusionieren, sind Wählerstimmen. Und Schachspieler sind auch Wähler. Wenn von dieser Diskussion die falsche Partei Kenntnis bekommt und sich zum Anwalt der Fusionsgegner erklärt, wird die Politik bzw. einige Parteien vor gravierenden Problemen stehen die sie eigentlich jetzt schon haben.

Wer glaubt, dass er Menschen mit der Politik Angst machen kann der sollte wissen, dass er mit dem Feuer spielt.

Also nicht einschüchtern lassen, die Politik wird sich zurückhalten.

Jetzt ist es wichtig alle Kräfte zu bündeln um eine Fusion abzuwehren. Die Befürworter einer Fusion in Württemberg bündeln zusammen mit badischen Kräften diese bereits.

Mit sportlichen, badischen, Grüßen

Bernd Breidohr

https://perlenvombodensee.de/wp-content/uploads/2023/07/VERBANDSTAG1_SATZUNG.pdf

https://perlenvombodensee.de/wp-content/uploads/2023/07/VERBANDSTAG2_EINLADUNG-ZUM-VERBANDSTAG.pdf

https://perlenvombodensee.de/wp-content/uploads/2023/07/VERBANDSTAG3_TOP18.pdf

https://perlenvombodensee.de/wp-content/uploads/2023/07/VERBANDSTAG4_Protokoll-Verbandstag-2022.pdf

Langsam die Fusionsmühlen. Jetzt liegt ein Konzeptpapier auf dem Tisch:

Ziel der Fusion

Der Badische Schachverband e.V. und der Schachverband Württemberg e.V. prüfen eine Fusion zum Schachverband Baden-Württemberg e.V.. Ziel ist eine effizientere Organisation des Schachs in Baden-Württemberg, eine Optimierung der Verwaltung und die Stärkung des Spielbetriebs.

Vorteile der Fusion

  • Strukturelle Optimierung: Eine fusionierte Organisation kann effizienter arbeiten und Verwaltungskosten senken.
  • Stärkere Positionierung im deutschen Schach: Ein gemeinsamer Verband hat mehr Einfluss auf überregionale Entscheidungen.
  • Einheitliche Regularien: Einheitliche Spielbetrieb- und Wertungssysteme für alle Mitglieder.
  • Finanzielle Einsparungen: Weniger Kosten für Verwaltung und Veranstaltungen.

Organisationsstruktur des neuen Verbandes

Die geplante Verbandsstruktur sieht folgende Hauptorgane vor:

  • Verbandstag: Höchstes Gremium, Entscheidung über wesentliche Fragen.
  • Präsidium: Besteht aus Präsident, Vizepräsidenten, Schatzmeister und Fachreferenten.
  • Erweitertes Präsidium: Übernimmt strategische Aufgaben zwischen den Verbandstagen.
  • Beauftragte und Ausschüsse: Verantwortlich für Themen wie Spielbetrieb, Schiedsrichterwesen, Frauen im Schach und Jugendförderung.

Finanzen und Verwaltung

  • Einsparungen bei Verwaltungskosten durch Zusammenlegung von Aufgaben.
  • Optimierte Ressourcennutzung durch zentrale Organisation.
  • Reduktion der Anzahl von Sitzungen und Gremien, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.

Spielbetrieb

  • Einführung einer Baden-Württemberg-Liga als höchste Spielklasse.
  • Einheitliche Auf- und Abstiegsregelungen in allen Ligen.
  • Reduzierung der Fahrtwege durch regionale Ligeneinteilung.
  • Anpassung der Schiedsrichterregelungen für einen einheitlichen Spielbetrieb.

Bezirksstruktur

Zwei Modelle stehen zur Debatte:

  1. Beibehaltung der bisherigen Bezirke (17 Bezirke) → Verwaltung bleibt komplex.
  2. Neugliederung in 8–12 Bezirke → effizientere Struktur mit gleichmäßig verteilten Mitgliedern.

Die zweite Option wird als langfristig sinnvoller betrachtet.

Frauen im Schach

  • Ausbau bestehender Programme zur Förderung von Mädchen und Frauen.
  • Online-Trainingsangebote zur Verbesserung der Spielstärke.
  • Langfristiges Ziel: Erhöhung der Teilnehmerinnenzahlen in Ligen und Turnieren.

Zeitplan für die Fusion

  • 2025: Diskussionen in den Verbandstagen.
  • 2026: Finale Abstimmung der Strukturen.
  • 2027: Umsetzung der Fusion.

Sollte die Fusion scheitern, setzen beide Verbände ihren bisherigen Weg fort.

 

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