Ein Beschluss, den Dr. Lasker nicht mehr erleben konnte
Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) hat die während der NS-Zeit vollzogenen Aberkennungen von Doktorgraden offiziell für nichtig erklärt. Fakultätsräte und Senat fassten dazu anlässlich der Promoviertenfeier am 11. Juli einen Rehabilitationsbeschluss, der feststellt, dass die zwischen 1933 und 1945 vollzogenen, ideologisch begründeten Doktorgradentzüge gegen elementare Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstießen und von Anfang an unwirksam waren. Das gilt auch für Exweltmeister Dr. Emanuel Lasker, der vor 126 Jahren in Erlangen promoviert hat.

Vor der Promoviertenfeier hatten die Zeit und ChessBase berichtet, die Universität verleihe Lasker seinen Doktortitel neu bzw. mache die Aberkennung rückgängig. Der jetzige Beschluss bestätigt, dass Lasker seinen Doktortitel nie verloren hatte, da die Aberkennung von 1939 von Anfang an nichtig war.
Lasker hat 1900 an der Philosophischen Fakultät Erlangen mit der Arbeit „Über Reihen auf der Convergenzgrenze“ promoviert. 1938 wurde ihm und seiner Frau die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt, ein Jahr später verlor er auch den Doktortitel – mit der Begründung, er sei als Ausgebürgerter „des Tragens eines deutschen akademischen Grades unwürdig“. Da Lasker 1941 in New York starb, konnte er sich selbst nie darum bemühen, die Nichtigkeit seiner Depromotion offiziell feststellen zu lassen. Laut einem Bericht der „Emanuel Lasker Stiftung“ finden sich nach Angaben des Universitätsarchivs in Laskers Promotions- und Entzugsakte keine Einträge aus der Nachkriegszeit.
Die FAU verweist darauf, dass sie die Depromotionen der NS-Zeit bereits zuvor inhaltlich aufgearbeitet habe, mit Gedenkakten und Publikationen zu den einzelnen Fakultäten. Der jetzige Rehabilitationsbeschluss von Fakultätsräten und Senat gehe darüber hinaus, indem er die Nichtigkeit der Unrechtsakte erstmals formal bekräftige.
Universitätsarchivar Clemens Wachter legte den Beschluss am Samstag in Laskers Akte, während Thomas Weischede und Rolf Beran als Vertreter der Lasker-Gesellschaft der Zeremonie beiwohnten. Beran hatte mit seinem 2025 erschienenen Beitrag die Lasker-Titelfrage aufgeworfen.
FAU-Präsident Joachim Hornegger bezeichnete den Schritt als besonderes Anliegen der Universität: Viele Betroffene könnten diesen Moment nicht mehr erleben. Gerade deshalb sei es wichtig, ihre Rehabilitation in einem würdigen Rahmen zu vollziehen und dauerhaft im Internetauftritt der Universität sichtbar zu machen.


