Der DSB und Dirk Jordan einigen sich auf einen Vergleich / „Kann noch widerrufen werden“

Der Deutsche Schachbund und der Dresdner Schachorganisator Dirk Jordan haben sich im seit sechseinhalb Jahren ruhenden Zivilverfahren auf einen Vergleich geeinigt. Das bestätigte DSB-Präsidentin Ingrid Lauterbach auf Anfrage dieser Seite. Die Einigung ebnet den Weg für ein baldiges Ende des strafrechtlichen Berufungsverfahrens vor dem Landgericht Dresden – und damit für den endgültigen Abschluss im wahrscheinlich längsten Rechtsstreit in der an Streitigkeiten reichen Geschichte des organisierten Schachs.

Jordans Verteidiger Falk Benedict erklärte jetzt gegenüber der Sächsischen Zeitung (Abo): „Wir sind mit dem Deutschen Schachbund einig geworden, haben die wirtschaftlichen Bedingungen eines Vergleichs im Zivilverfahren miteinander abgestimmt.“ Es fehle nur noch die Unterschrift des DSB.

Das aktuelle Verfahren

So soll es weitergehen: Weil die zivilrechtliche Einigung steht, zieht Jordan die Berufung im Strafverfahren zurück und akzeptiert ein Urteil. Im Gegenzug lässt die Staatsanwaltschaft einige steuerrechtliche Anklagepunkte fallen. Das Urteil kann nicht härter ausfallen als das erstinstanzliche – eine Gefängnisstrafe ist damit vom Tisch. Für den nächsten Verhandlungstag am 27. April wird ein Urteil erwartet. Der Vorsitzende Richter Henrik Neumann verortet das Verfahren „auf den letzten Metern“.

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Der Vergleich

Zum finanziellen Volumen erklärt Lauterbach: „Wirtschaftlich besteht der Vergleich aus mehreren Komponenten.“ Die Sächsische Zeitung nennt in ihrem Bericht als einzige Zahl 69.105 Euro, die an den DSB fließen sollen. Lauterbach stellt klar, dass sich das Vergleichsvolumen darin „keineswegs erschöpft“. Bei den 69.105 Euro handele es sich um den Teilbetrag, „der aufgrund des erstinstanzlichen Strafverfahrens zugunsten des DSB arrestiert wurde und nunmehr ausgekehrt werden soll“. Wegen der Einzelheiten hätten die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Der Vergleich ist noch nicht in trockenen Tüchern. Lauterbach betonte, er sei „abhängig von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen und kann noch widerrufen werden, sollten diese Voraussetzungen bis zu einem bestimmten Termin nicht vorliegen.“

Vorgeschichte

Jordan hat von 2001 bis 2018 die Deutsche Schach-Amateurmeisterschaft – früher Ramada-Cup – im Auftrag des DSB organisiert. Über all diese Jahre kassierte er Hotelprovisionen, die nicht an den Verband flossen, sondern auf Konten von Vereinen, die er kontrollierte: „64 Felder“, dessen Präsident er war, und „Ran ans Brett“, deren Schatzmeisterin seine Frau Martina Jordan war. Die Zahlungen wurden als Spenden deklariert. Aus Sicht der Anklage waren sie wirtschaftliche Gegenleistungen für die Vergabe von Hotelkontingenten.

Der DSB trennte sich im Juni 2018 von Jordan. Im Sommer 2019 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Dresden mehrere Objekte und stellte Vermögenswerte sicher. Das Zivilverfahren des DSB gegen Jordan vor dem Landgericht Dresden ruhte ab November 2019 – das Gericht wollte den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Vergleichsversuche waren gescheitert: Jordan lehnte ein Angebot des DSB ab, der DSB lehnte ein Gegenangebot Jordans ab.

Im Berufungsverfahren ging es jetzt um knapp 200.000 Euro, die zwischen 2014 und 2018 auf Jordans Vereinskonten geflossen waren. Der tatsächliche Schaden über die gesamten 17 Jahre DSAM dürfte weit höher liegen. Der Großteil davon ist verjährt. 2023 zog das Amtsgericht Dresden vom Jordan-Verein „64 Felder“ sowie von den Eheleuten Jordan insgesamt knapp 120.000 Euro ein, ein „Vermögensarrest“.

Das Amtsgericht Dresden verurteilte Jordan 2023 wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie Untreue in 27 Fällen zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Martina Jordan erhielt wegen vorsätzlicher Geldwäsche in 37 Fällen eine Geldstrafe. Anfang 2025 folgte eine weitere Verurteilung des Ehepaars wegen Steuerhinterziehung in 13 Fällen. Gegen alle Urteile legten beide Berufung ein; das Landgericht verhandelt die Komplexe gebündelt.

Jordan hatte den langen Prozess stets als Belastung beschrieben. An einem Verhandlungstag erklärte er, das Ehepaar lebe seit dem Gerichtsverfahren in einem „seelischen Ausnahmezustand“. Die Hotelprovisionen bezeichnete er als „völlig üblich“ – was im Prinzip stimmt: Wer einem Hotelier das Haus mit Gästen füllt, handelt Konditionen aus. Aber wer im Auftrag eines anderen Gäste bringt, ist eher nicht befugt, auf eigene Rechnung Konditionen auszuhandeln.

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(Titelfoto: Peter Kranzl, Stadtsportbund Dresden)

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Klaus Zachmann
Klaus Zachmann
20 Tage vor

Ich sehe da nur Verlierer und ganz sicher keine Erfolgsgeschichte. Ob sich dieser Prozess letztlich gelohnt hat, erscheint weiterhin äußerst fraglich. Etwaige finanzielle Zuflüsse müssten zunächst die entstandenen Verfahrenskosten decken, bevor überhaupt beurteilt werden kann, ob sich das Ganze wirtschaftlich zumindest ausgeglichen hat. Darüber hinaus ist auch der erhebliche Zeitaufwand zu berücksichtigen, der dann an anderer Stelle gefehlt hat, wodurch gravierende finanzielle Fehlplanungen nicht rechtzeitig erkannt wurden und dadurch erhebliche zusätzliche Belastungen entstanden sind – etwa durch die Abfindung von Fenner, viele zusätzliche Bundesversammlungen und Beitragserhöhungen für die Mitglieder. Und bezüglich des plötzlich verschwundenen großen Vermögens in der DSB-Kasse konnten… Weiterlesen »

Gerhard Streich
Gerhard Streich
22 Tage vor

Vielleicht bin ich hoffnungslos naiv, aber ich verstehe nach wie vor nicht, wieso dem DSB ein monetärer Schaden entstanden sein soll. Jeder DSAM-Teilnehmer hat den Betrag gezahlt, der ihm vorher genannt wurde. Dass darin eine Summe enthalten war, die Dirk Jordan als Provision einsteckte, ist bei anderen Sportveranstaltungen die Regel (z.B. bei Stadt-Marathons). Das Problem war wohl die Geheimnistuerei, an der der DSB nicht schuldlos war. Dazu schrieb Thorsten Cmiel am 07.08.2018 auf ChessBase: „Der Kardinalfehler war es aus heutiger Sicht, dass der Deutsche Schachbund eine ehrliche Abrechnung zugunsten eines Turnierorganisators, der Geld mit Schach verdienen will und aus meiner… Weiterlesen »

Kommentierender
Kommentierender
22 Tage vor

All die zahlreichen und meinungsstarken Kritiker, die da meinten, der DSB werde leer ausgehen und auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben, sind damit ad absurdum geführt worden.

Peter
Peter
14 Tage vor

Hier prallen drei völlig unterschiedliche Bewertungslogiken aufeinander: juristisch, wirtschaftlich und emotional/verbandspolitisch. Aus rechtlicher Sicht ist die Lage weitaus weniger Grauzone. Der entscheidende Bezugspunkt ist §667 BGB. Wer im Auftrag handelt, muss alles herausgeben, was er daraus erlangt, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung. Wenn Jordan für den DSB gehandelt hat, gehören Provisionen grundsätzlich dem DSB. Wenn er eigenständig gehandelt hat, dann nicht. Das Amtsgericht hat genau diese Frage bereits bewertet und ist zu einer Verurteilung wegen Untreue gekommen. Damit ist zumindest erstinstanzlich festgestellt, dass ein Vermögensnachteil beim DSB vorlag. Die oft gehörte Argumentation, dass die Teilnehmer ja sowieso… Weiterlesen »