Das Schiedsgericht des Deutschen Schachbunds verpflichtet das Präsidium, unverzüglich einen außerordentlichen Bundeskongress einzuberufen. Damit kassiert es die Linie von Bundesrechtsberater Thomas Strobl sowie die Entscheidung von DSB-Präsidentin Ingrid Lauterbach, den Antrag mehrerer Landesverbände als unzulässig zurückzuweisen. 9 von 22 Mitgliedsverbänden haben sich dagegen gewehrt – und jetzt im Eilverfahren Recht bekommen.
Beschädigt war das Präsidium lange vor dieser Entscheidung. Der Konflikt verläuft nicht nur zwischen Führung und Landesverbänden, auch durch das Gremium selbst. Nach der Ablehnung des Antrags ließen die Vizepräsidenten Jürgen Klüners und Jannik Kiesel öffentlich klarstellen, dass sie an diesem Schritt nicht beteiligt waren. Zuvor hatte Alexander von Gleich seinen Rücktritt als Vizepräsident Finanzen angekündigt und die Terminplanung sowie die Arbeitsweise im Präsidium kritisiert.

Der Beschluss des Schiedsgerichts macht klar: Die DSB-Führung muss jetzt handeln, „unverzüglich“ und unter Beachtung der Satzungsfristen. Zugleich stellt das Gericht fest, dass das Präsidium ein zentrales Recht der Mitgliedsverbände bei der Ablehnung „nicht beachtet“ und „unzutreffend gewürdigt“ hat. Gemeint ist ein einfaches Prinzip (§ 37 BGB): Wenn genügend Verbände einen Kongress verlangen, muss er stattfinden. Das Präsidium durfte nach Einschätzung des Schiedsgerichts nicht blockieren.
Aus anfangs fünf klagenden Verbänden sind neun geworden, knapp die Hälfte der DSB-Mitglieder. Neben dem Berliner Schachverband mit seinem scheidenden Präsidenten Paul Meyer-Dunker und dem Badischen Schachverband mit Christoph Mährlein beteiligten sich Hamburg (Klaus-Jürgen Herlan), Schleswig-Holstein (Dirk Martens), Bayern (Ingo Thorn), Niedersachsen (Michael S. Langer), Thüringen (Daniel Meitzner), Brandenburg (Michael Fuhr) sowie der Deutsche Fernschachbund (Manfred Scheiba).
Mit der Entscheidung des Schiedsgerichts verliert der sich abzeichnende Streit über das Wort „vorgesehen“ seine Grundlage. Strobl hatte argumentiert, ein Kongress sei bereits „vorgesehen“, weil er politisch für August verabredet worden war. Deshalb könne kein weiterer Kongress verlangt werden. Die Gegenseite hielt dagegen: Eine Absicht oder Vereinbarung sei kein „vorgesehener“ Termin im rechtlichen Sinn.
Das Schiedsgericht setzt eine Ebene darüber an und stellt klar: Das Minderheitenrecht steht über der Auslegung einzelner Begriffe. Wenn die nötige Zahl von Verbänden einen Kongress verlangt, greift dieses Recht – unabhängig davon, ob ein anderer Termin geplant war oder nicht.
Das Schiedsgericht unter Norbert Sprotte macht deutlich, dass der bereits angesetzte Hauptausschuss am 16. Mai als außerordentlicher Bundeskongress durchgeführt werden kann. Die Fristen dürfen dafür verkürzt werden. Damit könnte die bisherige Linie des Lauterbach-Präsidiums fallen, Zeit zu gewinnen und den Kongress und die nächste Präsidiumswahl erst im August stattfinden zu lassen.

Zuletzt schien die persönliche Schärfe durch, die der Streit inzwischen angenommen hat. Klaus Bischoff, Ehemann von Präsidentin Ingrid Lauterbach, wies unlängst im Schachtalk mit Jonathan Carlstedt (Schiedsgericht-Beisitzer und Co-Moderator Michael Busse blieb diesem Talk fern) den Vorwurf zurück, seine Frau habe sich ein „Gefälligkeitsgutachten“ schreiben lassen. Diese Behauptung sei frei erfunden und beleidigend auch gegenüber dem Rechtsberater, sagte er. Wer diesen Vorwurf erhoben hat, ließ er offen.
Bischoff dürfte sich auf eine E-Mail beziehen, die der Rechtsanwalt Thomas Weischede, Vorsitzender der Lasker-Gesellschaft und ein Mitinitiator der „Berliner Erklärung„, an führende Funktionär:innen geschrieben hat: Der Bundesrechtsberater habe sich mit „peinlichen Gefälligkeitsstellungnahmen vereinnahmen“ lassen, heißt es in dem Schreiben, das dieser Seite vorliegt. Weischede fordert in derselben Mail den Rücktritt des Präsidiums und stellt die weitere Zusammenarbeit seiner Organisation mit dem DSB infrage. Auch die Wahl eines neuen Rechtsberaters fände Weischede angemessen.
Die Auseinandersetzung hatte damit längst eine Ebene erreicht, in der es nur vordergründig um Verfahrensfragen geht. Das Urteil des Schiedsgerichts beendet jetzt den ersten Formalteil mit einer klaren Feststellung: Die rechtliche Linie des Präsidiums bzw. der Präsidentin war nicht haltbar.
Der nächste Teil des Verfahrens, ein außerordentlicher Bundeskongress, muss nun „unverzüglich“ stattfinden. Beim organisierten Schach bedeutet das nicht zwingend „sofort“, sondern, dass es noch ein wenig dauern kann. Laut Satzung muss der Kongress spätestens binnen zwei Monaten einberufen werden. Weitere zwei Monate später muss er stattfinden. Rechnerisch wäre damit ein Termin bis in den Juli möglich, sodass der Schachgipfel ab dem 16. Juli in Dresden doch Schauplatz des Kongresses werden könnte.
Aber diese Frist ist nur die äußerste Grenze, und das „unverzüglich“, also ohne vermeidbare Verzögerung, steht ihr entgegen. Zudem steht der 16. Mai bereits als Hauptausschuss-Termin im Raum. Das Schiedsgericht hat diesen Weg ausdrücklich aufgezeigt, sodass für eine weitere Verzögerung gute Gründe erforderlich sein würden. Im Falle neuerlichen Zeitspiels droht die nächste Runde vor dem Schiedsgericht – und eine andere semantische Frage als zuletzt. Dann würde nicht darum gestritten, was „vorgesehen“ bedeutet. Stattdessen stünde der Begriff „unverzüglich“ zur Debatte.
Frau Lauterbach hat ihr Amt zu Beginn mit sehr guter Führungsqualität ausgeübt. Sie trat mit dem Anspruch an, den Verband zu stabilisieren und wieder in ruhigere Fahrwasser zu führen – ein Ziel, das sie in den ersten rund 20 Monaten mit großer Kompetenz und Sachlichkeit überzeugend verfolgte. Im weiteren Verlauf entfernte sie sich jedoch zunehmend von diesem Kurs. Vor allem Defizite in der Kommunikation sowie ein verstärktes Agieren im Alleingang führten zu wachsender und in Teilen berechtigter Kritik. Gerade eine offene, transparente Kommunikation und das gemeinschaftliche Vorgehen bei wichtigen Entscheidungen zählen jedoch zu den zentralen Aufgaben einer Präsidentin. Anstatt zu… Weiterlesen »
„Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort – unverzüglich.“
Ingrid Lauterbach hat die Probleme und Hinterlassenschaften ihrer Vorgänger beseitigt und vieles voran gebracht. Die Ursache der aktuellen Auseinandersetzung ist völlig in den Hintergrund gerückt. Die Gründe für die Entlassung von Anja Gering können nicht veröffentlicht werden, die Perönlichtkeitsrechte müssen geschützt werden. Eine Verfehlung oder schlechte Arbeit ist Frau Lauterbach nicht vorzuwerfen, da ist nichts. Es geht darum, eine erfolgreiche Frau aus dem Amt zu drücken und die Früchte ihrer Arbeit zu ernten,danach wird eine männliche Führungsriege erneut für Probleme sorgen. Sie, Herr Schormann, beteiligen sich an der Kampagne gegen Frau Lauterbach, und das widert mich an. Mit freundlichen Grüßen… Weiterlesen »
Diese hier zu lesenden gegenseitigen Beweihräucherungen mit anschließender Bauchpinselei, das ist nur peinlich und lächerlich. Passt aber sehr gut ins Bild dieses Verbandes, der sich zunehmend nicht mehr seiner Aufgabe bewußt ist. Weiter so!