Im Berufungsverfahren gegen den Dresdner Schachorganisator Dirk Jordan und seine Ehefrau Martina zeichnet sich vor dem Landgericht Dresden ein mögliches baldiges Ende ab. Die Sächsische Zeitung berichtet jetzt (für Abonnenten) von einer nicht öffentlichen Besprechung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Richter Henrik Neumann soll deutlich gemacht haben, dass ein Freispruch für die seit sieben Jahren auf ihre Unschuld pochenden Angeklagten fast ausgeschlossen ist. Und er soll einen Fahrplan für den Fortgang der Dinge aufgezeigt haben, mit dem sich eine Gefängnisstrafe vermeiden ließe. Kommt es, wie vom Gericht aufgezeigt, könnte am nächsten Verhandlungstag, 24. Februar, ein Urteil fallen.
Inhaltlich geht es, wie mehrfach berichtet, um Vorwürfe der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und der Untreue. Jordan soll bei der Organisation der Deutschen Schach-Amateurmeisterschaften (DSAM) über Jahre hinweg Hotelprovisionen vereinnahmt haben, die nicht an den Deutschen Schachbund flossen, sondern auf Konten von Vereinen, die er kontrollierte. Diese Zahlungen wurden nach Auffassung der Staatsanwaltschaft als Spenden deklariert, obwohl sie wirtschaftlich Gegenleistungen für die Vergabe von Hotelkontingenten darstellten. Für den Prozess relevant sind knapp 200.000 Euro, die von 2014 bis 2018 auf die Vereinskonten flossen.
Das Amtsgericht Dresden hatte Jordan deshalb 2023 wegen Bestechlichkeit und Untreue in 27 Fällen zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Seine Frau Martina Jordan erhielt wegen vorsätzlicher Geldwäsche in 37 Fällen eine Geldstrafe. Anfang 2025 folgte eine weitere Verurteilung des Ehepaars wegen Steuerhinterziehung in 13 Fällen. Gegen alle Entscheidungen legten beide Berufung ein. Das Landgericht verhandelt die Komplexe nun gebündelt.
Dem Bericht der Sächsischen Zeitung zufolge steht aus Sicht des Gerichts nicht mehr die grundsätzliche Schuldfrage im Raum, sondern die Frage, wie die Vorwürfe rechtlich eingeordnet und zusammengeführt werden. Jordans Verteidiger Christian Holtermann soll die Doppelwertung aus Bestechlichkeit und Untreue als kaum haltbar bezeichnet haben. Die Staatsanwaltschaft wiederum habe sich bereit gezeigt, Teile der steuerrechtlichen Vorwürfe fallen zu lassen, wenn die Angeklagten einer „Gesamtstrafenbildung“ zustimmen.
Einzelstrafen würden zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen, die das bislang höchste Strafmaß nicht übersteigen darf. Damit wäre das Szenario vom Tisch, dass die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe als die vom Amtsgericht verhängte anstrebt. Der Vorsitzende Richter soll deutlich gemacht haben: Unter diesen Voraussetzungen drohe kein Gefängnis mehr. Zugleich habe er betont, dass es sich nicht um eine Absprache handle, sondern um den Versuch, Positionen einander anzunähern.
Inhaltlich ließ das Gericht keinen Zweifel erkennen, wohin die Reise geht. Die bisherigen Entscheidungen sprächen dafür, dass eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit naheliege, eine Verurteilung wegen Untreue wahrscheinlich sei, sagte Neumann laut Sächsischer Zeitung. Bis zum nächsten Verhandlungstag am 24. Februar müssen die Verteidiger mit ihren Mandanten klären, ob sie den vom Gericht aufgezeigten Weg mitgehen.
Titelfoto (Montage): Karsten Wieland/WCCD 2017, Jörg Blobelt/CC BY 4.0
Was die Schachszene an dem ganzen Drama mehr interessieren dürfte ist die Frage nach Schadenersatz für den DSB. Und damit einige wieder aktiv werden und sich aufregen, hier meine These: Außer Spesen kommt beim DSB am Ende nichts an. Also nix gewesen. Ich bin gespannt, ob das die Befürworter ganz scharfer Vorgehensweisen irgendwann zugeben. Beschimpfungen als Jordan-Jünger sind mir gewiss.